Die privaten Krankenversicherungen übernehmen (abhängig vom abgeschlossenen Vertrag) die Kosten. Bitte machen Sie sich bei Ihrer Versicherung kundig.
Psychotherapeutische Leistungen sind beihilfefähig, sofern Sie von in Deutschland approbierten Therapeuten mit der Fachkunde in einem Richtlinienverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) durchgeführt werden.
Wenn Sie die Kosten vollständig selbst übernehmen, erfolgt die Abrechnung analog der für privat versicherte Personen. Gleiches gilt für die Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder andere Stellen. Der Grundbetrag für eine Therapiestunde beträgt derzeit 134,06€.
Unter Umständen kommt das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage. Dies sollten Sie für Ihre individuelle Situation vor der Kontaktaufnahme mit uns bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Beim Kostenerstattungsverfahren gewährt die Krankenkasse eine Psychotherapie außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie würden uns in diesem Falle als Privatpatient gegenüber treten und würden die Kosten von ihrer Kasse erstattet bekommen.
Eine Selbstzahlung der Therapie ist selbstverständlich immer möglich. Der Grundbetrag für eine Therapiestunde beträgt derzeit 134,06€.